Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 26 / 2018 vom: 13.12.2018, Thema: Finanzierung

Förderung anteiliger Trassenentgelte

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm für den Schienengüterverkehr aufgelegt, die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP). Diese Richtlinie setzt die im Masterplan Schienengüterverkehr vorgesehene Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte um. Finanziert wird die Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundes.

Die Förderung zielt darauf ab, den umwelt- und klimafreundlichen Schienengüterverkehr zu stärken. Durch die Förderung soll der Modal Split zugunsten des Schienengüterverkehrs in Deutschland gehalten und weiter verbessert werden. Zudem unterstützt die Förderung die Investitions- und Innovationsfähigkeit des Schienengüterverkehrs.

Nach der Förderrichtlinie gewährt der Bund eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der Trassenentgelte, welche die bundeseigenen Betreiber der Schienenwege auf Basis der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Entgeltlisten für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern in Rechnung stellen..
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Bewilligungsbehörde bestimmt und nach der Richtlinie ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

Auf seiner Website stellt das Eisenbahn- Bundesamt die Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie nebst Anlagen zur Verfügung.

Auf der EBA- Website findet sich auch die Förderrichtlinie, welche die Voraussetzungen und Bedingungen einer Förderung enthält. Außerdem sind die wesentlichen haushaltsrechtlichen Regelungswerke eingestellt, die bei der Zuwendung angewendet werden.