Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 01 / 2019 vom: 24.01.2019, Thema: Infrastruktur

Einführung der VV IBG Infrastruktur zum 01.02.2019

Mit der Fachmitteilung 16/2018 vom 07.09.2018 hat das Eisenbahn-Bundesamt erste Informationen zur Umsetzung der EIGV veröffentlicht. Zur weiteren Unterstützung der Umsetzung hat das Eisenbahn-Bundesamt die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (EIGV) in Bezug auf die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur“ (VV IBG Infrastruktur) eingeführt, die am 01.02.2019 in Kraft tritt.

Für Maßnahmen, die im Rahmen der Übergangsregelung nach § 42 EIGV noch gemäß TEIV zu Ende geführt werden, können die VV IST (Ausgabe 12.2011) und VV BAU (Version 4.53) / BAU-STE (Ausgabe 4.6) weiterhin angewendet werden. Die VV IST gilt dahingehend nur noch für diese Maßnahmen und wird ansonsten hiermit aufgehoben. Für einzelfallbezogene Fragen stehen Ihnen die regional zuständigen Sachbereiche 2 (IOH-Anlagen) und 3 (STE-Anlagen) sowie für grundsätzliche Fragen die Referate 21 (IOH-Anlagen) und Referat 22 (STE-Anlagen) des EBA zur Verfügung.

Zur VV IBG Infrastruktur