Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 03 / 2019 vom: 29.01.2019, Thema: Infrastruktur

Einführung der VV BAU zum 01.02.2019

Am 01. Februar 2019 tritt die Ausgabe 2019/I der Verwaltungsvorschrift für die Überwachung der Erstellung im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV BAU) in Kraft.

Die VV BAU regelt im Rahmen der CSM Überwachung (VO (EU) 1077/2012) – und in Konkretisierung der VV Überwachung – die Überwachung der Erstellung von Ingenieurbau-, Oberbau- und Hochbau-Anlagen (IOH-Anlagen), die Betriebsanlagen der Eisenbahnen sind und der Aufsicht und Überwachung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unterliegen.

Regelungen zur Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung nach der EIGV sind in der VV IBG Infrastruktur enthalten und ebenfalls im Rahmen des Erstellungsprozesses zu beachten. Mit dem Inkrafttreten der EIGV sind für den Bereich der Eisenbahninfrastruktur die bisherigen nationalen Genehmigungsverfahren, die zuletzt in den Verwaltungsvorschriften VV BAU 4.53 und VV BAU-STE 4.6 des EBA niedergelegt waren, nunmehr einheitlich in einer Rechtsverordnung geregelt und auf die europäischen Genehmigungsverfahren, wie sie grundsätzlich seit einigen Jahren in der TEIV verankert waren, angepasst. Diese Zulassungsreform bedeutet für den Bereich der Eisenbahninfrastruktur daher die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Genehmigungsverfahren. Die EIGV löst insoweit die genannten Verwaltungsvorschriften bezüglich der Genehmigungsverfahren inhaltlich ab.

Für einzelfallbezogene Fragen stehen Ihnen die regional zuständigen Sachbereiche 2 sowie für grundsätzliche Fragen das Referat 21 des EBA gern zur Verfügung.

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