Fachmitteilung 04 / 2019 vom: 04.02.2019, Thema: Infrastruktur
Information zum Vorgehen bei der Beantragung einer Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden nach § 27 EIGV in Ergänzung der Fachmitteilung 23 / 2018 vom 26.10.2018
Mit der Fachmitteilung 23/2018 vom 26.10.2018 hat das Eisenbahn-Bundesamt erste Informationen zum Vorgehen bei der Beantragung von Genehmigungen zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungs-technischen oder elektrotechnischen Systemen und deren Bestandteilen nach § 27 EIGV (GIUV) herausgegeben. Im Rahmen der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit dem §27 EIGV und einer Leitlinie zum Hersteller- und Betreiberprozess im Zusammenhang mit der Schaffung der Voraussetzungen für eine GIUV werden im Vorgriff auf die entsprechenden Verwaltungsvorschrift bzw. die Leitlinie die relevanten und bereits fertiggestellten Dokumente auf der EBA-Internetseite veröffentlicht
Die dort abgelegten Dokumente können jeweils für die entsprechenden Anträge verwendet werden.