Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 05 / 2019 vom: 11.02.2019, Thema: Europa

Umsetzung Viertes Eisenbahnpaket im Jahr 2020

Die Umsetzung der technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets in Deutschland wird zum 16.06.2020 erfolgen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte die Wahl der verlängerten Umsetzungsfrist bereits im Rahmen des Workshops zum Vierten Eisenbahnpaket am 10./11.10.2018 angekündigt. Zwischenzeitlich hat das BMVI die spätere Umsetzung fristgerecht an die EU-Kommission notifiziert.

Das hat zur Folge, dass die Regelungen der technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets in Deutschland ab 16.06.2020 - nach erfolgter nationaler Umsetzung - formal anwendbar sein werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden Rechtsakte:

  • RL (EU) 2016/797 (Interoperabilitätsrichtlinie)
  • VO (EU) 2018/545 (Praktische Modalitäten Genehmigung von Fahrzeugen)
  • RL (EU) 2016/798 (Sicherheitsrichtlinie)
  • VO (EU) 2018/762 (Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme)
  • VO (EU) 2018/763 (Praktische Festlegungen einheitliche Sicherheitsbescheinigungen)

Dennoch kann auch bei Mehrländerprojekten zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen oder zur Genehmigung von Fahrzeugen, die vor dem 16.06.2020 abgeschlossen werden, die Beteiligung der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) erforderlich sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Geltungsbereich der Sicherheitsbescheinigung oder Fahrzeugzulassung auch Staaten umfasst, die das Vierte Eisenbahnpaket bereits zum 16.06.2019 umsetzen. Für die Zulassung von EU-weit verkehrenden Güterwagen hat die ERA bereits eine entsprechende Klarstellung veröffentlicht, siehe unter: https://www.era.europa.eu/sites/default/files/applicants/docs/ltt_hg_712.pdf.

Die Umsetzungszeitpunkte in den jeweiligen Staaten zeigt die von der EU-Kommission erstellte Umsetzungstabelle (in englischer Sprache), die über den untenstehenden Download-Link heruntergeladen werden kann.

Hinweis: Der Status von Kroatien ist derzeit unklar. Entgegen der ursprünglichen Planung, hatte Kroatien mitgeteilt, nun doch erst zum 16.06.2020 umzusetzen.