Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 12 / 2019 vom: 11.04.2019, Thema: Fahrzeuge

EBA und ERA vereinbaren Kooperation

Im Rahmen des 4. Eisenbahnpaketes wird die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) Fahrzeuggenehmigungen und Fahrzeugtypgenehmigungen erteilen und einheitliche Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen ausstellen. Dabei wird die ERA mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zusammenarbeiten.

Das EBA prüft in beiden Fällen, ob die relevanten nationalen Vorschriften eingehalten sind; die ERA kontrolliert, ob die europäischen Anforderungen erfüllt sind. Bei Bedarf kann sich die ERA allerdings auch bei dieser Prüfung von einem Pool von Experten der nationalen Sicherheitsbehörden unterstützen lassen.

Über ihre künftige Zusammenarbeit haben ERA-Exekutivdirektor Dr. Josef Doppelbauer und EBA-Präsident Gerald Hörster am 9. April 2019 in Frankfurt / Main eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Sie regelt unter anderem Aufgaben und Haftung der Vertragspartner und legt Fristen und Gebühren fest.