Fachmitteilung 13 / 2019 vom: 07.05.2019, Thema: Fahrzeuge
Maßnahmen aufgrund des Unfalls auf der Großer-Belt-Brücke (Dänemark)
Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) hat einen Maßnahmenplan nach dem Unfall in Dänemark veröffentlicht.
Am 2. Januar 2019 kam es zu einem Unfall eines Zuges des Kombinierten Verkehrs (KV) mit 8 Toten auf der Brücke über den Großen Belt (Dänemark). Ein auf einem Güterwagen verladener LKW-Sattelanhänger ist dabei heruntergekippt und mit einem entgegenkommenden Reisezug kollidiert. In der Folge hat sich im Rahmen des Joint Network Secretariat (JNS) eine internationale Arbeitsgruppe (Task Force) gebildet, die sich aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamtes, anderer nationaler Sicherheitsbehörden und Unfalluntersuchungsstellen sowie den entsprechenden Interessenten des KV bzw. des Eisenbahnsektors unter Moderation der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) zusammensetzt. Diese Task Force hat über die kurzfristige Identifizierung und Reduzierung bestehender Risiken speziell im KV beraten.
Die ERA hat die Ergebnisse dieser Task Force, die unter anderem einen Maßnahmenplan enthalten, unter dem folgenden Link veröffentlicht:
https://www.era.europa.eu/content/jns-urgent-procedure-%E2%80%98great-belt-bridge-accident-2nd-jan-2019%E2%80%99_en
Das Eisenbahn-Bundesamt weist die Verantwortlichen im Eisenbahnsektor auf diese Ergebnisse hin und wird deren Beachtung und Umsetzung unter anderem im Rahmen der Eisenbahnaufsicht überwachen.
Das sogenannte Joint Network Secretariat (JNS) wurde eingerichtet, um nach Vorkommnissen jeder Art (z.B. Unfällen) in einem geregelten Verfahren EU-weit abgestimmte Maßnahmen zu erarbeiten. An den Taskforces des JNS sind unter anderem die Sicherheitsbehörden, Unfalluntersuchungsstellen sowie die Eisenbahnverbände beteiligt. Die ERA übernimmt die Leitung und Organisation der Taskforces. Jeder am Eisenbahnsektor Beteiligte kann einen Antrag auf Durchführung des JNS-Verfahrens bei der ERA stellen. Ein Gremium entscheidet nach festgelegten Kriterien über die Zulässigkeit des Antrags und die Einrichtung einer Taskforce.