Fachmitteilung 24 / 2019 vom: 15.08.2019, Thema: Recht
Eisenbahn-Bundesamt verhilft auch Fahrgästen von nicht bundeseigenen Bahnen zu ihrem Recht
Vom 1. September 2019 an ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auch für Fahrgastrechte bei nicht bun-deseigenen Eisenbahnen zuständig. Das legt das Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich fest. Es überträgt dem EBA die Aufgabe der nationalen Durch-setzungsstelle zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung (EG) 1371/2007 auch für die Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören. Auch bei diesen Unternehmen prüft das EBA künftig, ob sie die Regelungen der europäischen Verordnung einhalten.
Sollte es auf der Reise mit der Bahn Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und hat das Verkehrsunternehmen darauf nicht zufriedenstellend geantwortet, kann der Fahrgast sich mit sei-ner Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt wenden. Die Behörde prüft den Sachverhalt und führt gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren durch, damit die Fahrgastrechte gewahrt bleiben.
Das Bürgertelefon Fahrgastrechte steht Ihnen – außer an Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen – von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Bürgertelefon "Fahrgastrechte": +49 228 30795-400
Außerdem erreichen Sie das EBA per Mail E-Mail unter fahrgastrechte@eba.bund.de oder schriftlich unter
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße6
53175 Bonn
Telefax: +49228 9826-9199