Fachmitteilung 27 / 2019 vom: 08.10.2019, Thema: Fahrzeuge
Lenkungskreis Fahrzeuge gibt „Bekanntgabe 07 - AK EMV; Vorgaben für die Anordnung des PZB-Fahrzeugmagneten in Drehgestellen mit Schienenbremsen“ frei
Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat "Bekanntgabe 07 - AK EMV; Vorgaben für die Anordnung des PZB-Fahrzeugmagneten in Drehgestellen mit Schienenbremsen - Ausgabe 2.0“ freigegeben.
Die vorliegende Ausgabe 2.0 ersetzt die bisherige Ausgabe 1.0 der Bekanntgabe 07 – AK EMV (siehe Fachmitteilung 24 / 2016 vom 15.11.2016).
Bei Fahrzeugen kann es zu fehlerhaften Beeinflussungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung (GÜ) kommen, wenn der PZB-Fahrzeugmagnet nahe bzw. direkt neben der Magnetschienenbremse angeordnet ist und während der Fahrt über eine GÜ bestromt wird.
Auf Grund vergleichbarer Beeinflussungsmechanismen im niederfrequenten Bereich ist auch bei Wirbelstrombremsen von vergleichbaren störenden Effekten im Zusammenwirken mit den PZB-Fahrzeugmagneten zu rechnen. Hinzu kommt, dass die Wirbelstrombremse als Betriebsbremse eingesetzt werden kann und nicht wie die Magnetschienenbremse nur im Gefahrenfall. Damit ist die Wahrscheinlichkeit eines störenden Einflusses der Wirbelstrombremse auf das Zugsicherungssystem höher als bei der Magnetschienenbremse. Die technischen Vorgaben (Maße, Abstände) bleiben unverändert. Der Geltungsbereich dieser Bekanntgabe wird auf die Wirbelstrombremsen erweitert. Aktuell gibt es keine Fahrzeugprojekte, welche von der Erweiterung des Geltungsbereiches betroffen sind.
Für die Ausgabe 2.0 wurde insbesondere folgende Änderung vorgenommen:
Verwendung des einheitlichen Begriffs „Schienenbremse“ als Synonym für die Magnetschienenbremse und die Wirbelstrombremse.
Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur. Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten.