Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 28 / 2019 vom: 17.10.2019, Thema: STE-Anlagen

Geänderte Formulare für die Beantragung einer Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden nach § 27 EIGV eingestellt

Nach ersten Erfahrungen im Umgang mit Anträgen auf die Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden (GIuV) hat das das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die bisherigen Antragsformulare (siehe auch EBA- Fachmitteilungen 23/2018 und 04/2019) angepasst. Die Änderungen betreffen die Formulare Antrag auf GIuV und Muster einer Prüfbescheinigung eines Prüfsachverständigen.

Zusätzlich stellt das EBA folgende neue Formulare bereit:

  • Vorlage für ein Kennblatt mit den Angaben des Antragstellers
  • Muster für eine Prüferklärung des Freigabeverantwortlichen
  • Muster für eine Prüfbescheinigung einer Bestimmten Stelle

Die Vorlage für ein Kennblatt mit den Angaben des Antragstellers wurde mit aufgenommen, da künftig der Bescheid der GIuV wieder ein Kennblatt enthalten soll.

Das Muster für eine Prüferklärung des Freigabeverantwortlichen entspricht inhaltlich weitgehend der Prüfbescheinigung des Prüfsachverständigen, enthält aber einige zusätzliche Punkte, die nur für die Aussagen eines Freigabeverantwortlichen zutreffen, dessen Prüferklärung nach § 27 Abs. 3 EIGV der Prüfbescheinigung des Prüfsachverständigen gleichgestellt ist.

Das Muster für eine Prüfbescheinigung einer Bestimmten Stelle wurde in Analogie zur Prüfbescheinigung des Prüfsachverständigen entwickelt und enthält die Aussagen, die eine Bestimmte Stelle in Bezug auf die Prüfung der Einhaltung der notifizierten technischen Vorschriften treffen kann, die für das fahrzeugseitige ZZS-System anzuwenden sind.

Für den Fall, dass noch keine Bestimmte Stelle für die Prüfung der fahrzeugseitigen ZZS-Komponenten zur Verfügung steht, kann die Prüfbescheinigung der Bestimmten Stelle durch einen iDeBo (eine nach dem Memorandum of Understanding über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge vom 26. Juni 20131 bestätigte Stelle) gemäß § 42 Abs. 2 EIGV ausgestellt werden. Entsprechend den Regeln des Memorandum of Understanding sind dann auch die dazugehörigen Nachweisunterlagen für das fahrzeugseitige ZZS-System (z.B. das Komponentengutachten) mit vorzulegen.

Die Vorlagen sind unter dem Link www.eba.bund.de/giuv verfügbar.