Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 04 / 2020 vom: 16.01.2020, Thema: Forschung

Online-Umfrage zur Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 (CSM RA)

Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt (DZSF) führt eine Umfrage zur Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 (CSM RA) durch. Insbesondere der Umgang mit der Signifikanzprüfung bei betrieblichen und organisatorischen Änderungen ist hierbei von hohem Interesse. Bis zum 28. Januar 2020 besteht die Möglichkeit an der Umfrage teilzunehmen. Eingeladen sind alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Deutschland geschäftstätig und mit ihrem Hauptsitz oder einer Zweigstelle vertreten sind.

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) werden bei jeder betrieblichen, organisatorischen und technischen Änderung mit den Vorgaben der Evaluierung und Bewertung daraus erwachsender Änderungen konfrontiert. Für technische Systeme und die durch sie verursachten Änderungen im Eisenbahnsystem wird das Risikomanagementverfahren nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 (CSM RA) seit Jahren regelmäßig angewandt und gilt als betriebsbewährt.

Im Rahmen eines Forschungsprojekts des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung (DZSF) beim Eisenbahn-Bundesamt soll untersucht werden, wie und in wie weit die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 (CSM RA) vorgegebenen Schritte für den Eisenbahnbetrieb und das EVU als Organisationseinheit angewandt werden können und welche konkreten methodischen Verfahrensschritte zum Einsatz kommen können. Ergebnis des Projekts soll eine praktische Hilfestellung in Form eines Leitfadens bzw. einer Beispielübersicht für den Umgang mit betrieblichen und organisatorischen Änderungen sein.

Da es diverse Interpretationsmöglichkeiten der Signifikanzbewertung von Änderungen gibt, möchten wir Sie herzlich zu einer Umfrage einladen. Ziel dieser Umfrage soll die praxisgerechte Entwicklung des genannten Leitfadens sein. Hierzu möchten wir Ihre Erfahrungen, Schwierigkeiten und Wünsche im Umgang mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 (CSM RA) einbeziehen.

Die Umfrage besteht aus 2 Frageblöcken mit insgesamt 9 Fragen.

  1. Zunächst möchten wir Ihre Erfahrungen zur Signifikanzprüfung erfahren. Dazu zählen die eingesetzten Methoden sowie deren Handhabung und Probleme.
  2. Anschließend möchten wir gern Ihre Erlebnisse im Hinblick auf von Ihnen betrachtete Änderungen (betrieblicher und organisatorischer Art) kennenlernen. Hierzu zählt der Umgang mit exemplarischen Änderungen in Ihrem Unternehmen und dabei aufgetretene Herausforderungen. Des Weiteren möchten wir Sie nach Ihrer Meinung bzgl. weiterer Hilfestellungen fragen. Den Abschluss bildet die Nachfrage, ob ein Risikobewertungsverfahren bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt wurde.

Selbstverständlich werden Ihre Antworten in anonymer Form und mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Es können keine Rückschlüsse durch die Beantwortung auf Sie und Ihr Unternehmen gezogen werden.