Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 10 / 2020 vom: 16.03.2020, Thema: Triebfahrzeugführer

Umstellung von Eisenbahnfahrzeug-Führerschein nach VDV-Schrift 753

Triebfahrzeugführer, die bei einer ehemaligen "Regionalbahn" tätig sind und das "übergeordnete Netz" befahren, dürfen ihren Eisenbahnfahrzeug-Führerschein nach VDV-Schrift 753 („VDV-Führerschein“) bis zum 05.12.2022 weiter verwenden. Die Umstellung der Fahrberechtigung zum europaweit einheitlichen Triebfahrzeugführerschein gemäß Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) kann bis spätestens zum 06.12.2021 beantragt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht bearbeitet werden. Es gilt das Eingangsdatum im Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Entsprechende Anträge sind im Sinne einer zügigen Bearbeitung möglichst früh zu stellen. Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dem Internetauftritt des EBA.

Das EBA hat frühzeitig auf die anstehenden Veränderungen betreffend die Umstellung von VDV- auf europäische Fahrberechtigungen hingewiesen, z.B. in den Fachmitteilungen 15/2019 und 33/2019, ebenso mit Informationen zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vom 29.03.2019.

VDV-Führerscheine, die nach dem 31.12.2019 ausgestellt wurden, werden unbeschadet der weiteren nötigen Voraussetzungen nicht auf einen Triebfahrzeugführerschein gemäß TfV umgestellt. Die in die TfV aufgenommenen Übergangsvorschriften dienen dazu, unbillige Härten aufgrund der AEG-Änderung vom 29.03.2019 zu vermeiden. Ein Ausweichen auf die geringeren Erteilungsvoraussetzungen zum Erwerb des VDV-Führerscheins im Vergleich zum Triebfahrzeugführerschein bei bereits bekannter Rechtslage (spätestens mit Fachmitteilung 15/2019) auch unter Berücksichtigung der Ausbildungsdauer, wird damit ausgeschlossen.

Informationen und Antragsformulare zum VDV-Führerschein

Fachmitteilung 15/2019