Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 12 / 2020 vom: 26.03.2020, Thema: Fahrzeuge

Anerkennung von ECM-Zertifizierungsstellen durch das Eisenbahn-Bundesamt

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union vom 16. März 2020 wurde unter anderem das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert.

Gemäß § 5 Absatz 1d Satz 1 Nr. 3 ist das Eisenbahn-Bundesamt zukünftig für die Anerkennung und Überwachung der Zertifizierungsstellen im Sinne des Artikels 6 der VO (EU) 2019/779 der Kommission vom 16. Mai 2019 zuständig. Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständigen Stellen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/798.

Die Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens werden im Nachgang in der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) geregelt. Die Anerkennungsvoraussetzungen selbst werden derzeit noch von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) in einem sogenannten sektoralen Akkreditierungsschema erarbeitet.

Mit dem BMVI ist abgestimmt, dass Antragsteller im Vorgriff auf die Änderung der ESiV, die nach der Erarbeitung des sektoralen Akkreditierungsschemas der ERA erfolgen wird, Anträge auf Anerkennung als Zertifizierungsstelle im Sinne des Artikels 6 der VO (EU) 2019/779 der Kommission beim Eisenbahn-Bundesamt mit folgender Maßgabe stellen können:

  • Die Regelungen für die Anerkennung von Benannten Stellen und Bestimmten Stellen nach §§ 35 ff der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) gelten entsprechend,
  • die Erfüllung der Anforderungen aus der aktuellen DIN EN ISO/IEC 17065 einschließlich des sektoralen Akkreditierungsschemas der Eisenbahnagentur der Europäischen Union und des Anhangs I der VO (EU) 2019/779 sind nachzuweisen,
  • bei der Antragstellung sind die vom Eisenbahn-Bundesamt auf seiner Internetseite veröffentlichten Verfahren und Antragsformulare zu beachten.

Für die Antragstellung wird das Eisenbahn-Bundesamt auf seiner Webseite einen Leitfaden und entsprechende Antragsformulare bereitstellen.