Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 13 / 2020 vom: 16.04.2020, Thema: STE-Anlagen

Pilotierung erster Teile der zukünftigen „Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen (Nationale Technische Vorschrift)“

Im Vorgriff auf die zukünftige technische Vorschrift „Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen“ sollen einige Vorgaben schon ab sofort im Rahmen einer Pilotierung angewendet werden. Die Erläuterungen zur Durchführung der Pilotierung sind in einem Leitfaden enthalten. Den Leitfaden und weitere dort referenzierte Dokumente hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf seiner Homepage veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit der zukünftigen „Verwaltungsvorschrift Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden“ (VV GIuV) und in Anlehnung an die Verfahren der VV NTZ erläutert die Sektorleitlinie die Schritte der Zulassungsbewertung in Phasen Lastenheft, Pflichtenheft und Produkt als Vorstufen zur Erteilung der Genehmigungen zum Inverkehrbringen und Verwenden nach §27 EIGV.

Der Leitfaden - hier in der Ausgabe vom 01.04.2020 - beschreibt die zur Anwendung freigegeben Anlagen und den Umgang mit diesen bis zur Inkraftsetzung der zukünftigen Sektorleitlinie.

Das bereits mit EBA Fachmitteilung 28 / 2019 vom 17.10.2019 veröffentlichte GIuV-Antragsformular und die zugehörigen Muster für (Zwischen-)Prüfbescheinigungen, Prüferklärung und Kennblatt der Herstellerdaten bleiben unverändert.

Bitte beachten Sie die Fachmitteilung 26/2021 zur Einführung der VV GIuV und Sektorleitlinie

Weitere Informationen und Downloads zur VV GIuV und Sektorleitlinie