Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 14 / 2020 vom: 21.04.2020, Thema: Infrastruktur

TSI ZZS und EIGV: Umgang mit Gleisfreimeldeanlagen bei Baumaßnahmen

Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind bei der Anwendung der TSI ZZS in Bezug auf Gleisfreimeldeanlagen vermehrt Rückfragen vor allem zur Nachweisführung aufgekommen. Deshalb veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nun einen Leitfaden zum Umgang mit Gleisfreimeldeanlagen im Rahmen von Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der TSI ZZS ((EU) 2016/919 i.V.m. Nachtrag 2019/776) und der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).

In Verbindung mit Baumaßnahmen an der Strecke, welche die Zugortungs- und Gleisfreimeldeanlagen gemäß den Vorgaben der TSI betreffen, müssen die Anforderungen der TSI eingehalten und in einem Verfahren zur Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung durch eine EG-Prüferklärung nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Baumaßnahmen, welche nicht in Verbindung mit Installation von ETCS stehen.

Die TSI ZZS enthält neben Bestimmungen zu ETCS und GSM-R auch Anforderungen an die Zugortungs- und Gleisfreimeldeanlagen, die die Schnittstelle zu den Fahrzeugen beschreiben, um die Kompatibilität mit den TSI-konformen Fahrzeugen sicherzustellen. Weitere Anforderungen an Gleisfreimeldeanlagen, die sich auf das Zusammenwirken mit den Stellwerken beziehen, sind nach wie vor in den national geltenden Technischen Vorschriften enthalten.

Die TSI ZZS legt in Kapitel 7.5, unabhängig von der Ausrüstung mit ETCS und GSM-R, die Fälle fest, in denen die Anforderungen der TSI zu erfüllen sind.

Die EIGV legt - unabhängig von den Vorgaben der TSI ZZS – die Erfordernisse einer Inbetriebnahmegenehmigung aus den nationalen gesetzlichen Vorgaben fest.

Der Leitfaden erläutert - anhand von Beispielen - wie mit den Vorgaben aus beiden Verordnungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an der Infrastruktur im übergeordneten Netz zu verfahren ist.

Zum Leitfaden unter VV IBG Infrastruktur