Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 20 / 2020 vom: 28.07.2020, Thema: Bahnbetrieb

Halten von Reisezügen an Bahnsteigen

Das Eisenbahn-Bundesamt stellt bei laufenden und geplanten Personenverkehren vermehrt Fälle fest, bei denen die Länge der Fahrzeugkonfigurationen nicht zur vorhandenen Infrastruktur, konkret zur Bahnsteiglänge, passt. Dies hat zur Folge, dass nicht alle Fahrzeugtüren für den Ein- und Ausstieg am Bahnsteig genutzt werden können.

Fahrzeug- und Bahnsteiglängen müssen jedoch aufeinander abgestimmt sein, damit die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebs gewährleistet ist. Das Halten längerer Züge an zu kurzen Bahnsteigen kann nur der örtlich und zeitlich befristete Ausnahmefall sein. Die Sicherheit muss in diesem Fall im Rahmen eines Sicherheitsnachweises mit Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen gewährleistet werden. Dies liegt in der Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die den Verkehr durchführen und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das die Bahnsteige betreibt.

Das Eisenbahn-Bundesamt:

  1. erwartet von den beteiligten Unternehmen sowie auch den Aufgabenträgern der Länder als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs eine frühzeitige Abstimmung der fahrzeug- und infrastrukturseitigen Anforderungen in einem geordneten Verfahren.
  2. empfiehlt, dass Ausschreibungen nur auf Grundlage eines mit allen beteiligten Unternehmen abgestimmten Konzeptes unter Berücksichtigung vorhandener Bahnsteiglängen erfolgen.
  3. betrachtet an Bahnsteigen[1] eine erforderliche Bahnsteiglänge von erster bis letzter Tür des Reisezuges zzgl. 5 m Sicherheitszuschlag für das ungenaue Halten und ggf. weiterer erforderlicher sicherheitsrelevanter Zuschläge als Mindestmaßstab für die Gewährleistung der Sicherheit.
  4. erwartet von den beteiligten Unternehmen und Institutionen, dass sie ihre Verfahren dahingehend verbessern und proaktiv aufeinander abstimmen. Ziel muss sein, zu verhindern, dass bei der Betrachtung der Sicherheit beim Ein- und Aussteigen an Bahnsteigen ein zusätzlicher Eintrag des „menschlichen und organisatorischen Faktors“ in die Planungs- und Betriebsprozesse erfolgt.

Diesen Sachverhalt wird das Eisenbahn-Bundesamt weiterhin im Rahmen der Eisenbahnaufsicht überwachen.

Anmerkungen:
1. Die Textpassage wurde am 23.05.2022 angepasst. Sie lautete vorher: "Das Eisenbahn-Bundesamt: (...) 3. betrachtet an bestehenden Bahnsteigen ausnahmsweise (...)".