Fachmitteilung 21 / 2020 vom: 01.10.2020, Thema: Bahnbetrieb
EBA veröffentlicht Sicherheitsbericht 2019
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2019 veröffentlicht.
Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 18 der Richtlinie über Eisenbahnsicherheit („Sicherheitsrichtlinie“ RL 2004/49/EG; künftig Artikel 19 der RL (EU) 2016/798) jährlich zum 30.09. von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.
Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnen.