Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 25 / 2020 vom: 13.11.2020, Thema: Förderung Anlagenpreise

Förderung der Entgelte in Serviceeinrichtungen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm für den Schienengüterverkehr aufgelegt, die Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs (SGV) mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (APF). Diese Richtlinie setzt die im Masterplan Schienengüterverkehr vorgesehene Förderung des SGV über eine anteilige Finanzierung der Entgelte der Serviceeinrichtungen um. Finanziert wird die Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundes.

Die Förderung zielt darauf ab, den umwelt- und klimafreundlichen Schienengüterverkehr zu stärken. Sie soll einen Anreiz setzen, den SGV gegenüber dem Güter- und Warentransport auf der Straße wettbewerbsfähiger zu machen und als Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 das Verkehrsaufkommen insbesondere im Einzelwagenverkehr in Deutschland zu stabilisieren oder zu steigern.

Nach der Förderrichtlinie gewährt der Bund eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den Betreibern von Serviceeinrichtungen des SGV in Rechnung gestellten Entgelte für die Nutzung der Serviceeinrichtungen insbesondere im Einzelwagenverkehr.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Bewilligungsbehörde bestimmt und nach der Richtlinie ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Auf seiner Website stellt das EBA die Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie nebst Anlagen zur Verfügung.

Auf der EBA-Website findet sich auch die Förderrichtlinie, welche die Voraussetzungen und Bedingungen einer Förderung enthält. Außerdem sind die wesentlichen haushaltsrechtlichen Regelungswerke eingestellt, die bei der Zuwendung angewendet werden.