Fachmitteilung 26 / 2020 vom: 23.11.2020, Thema: Infrastruktur
Inkrafttreten der Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich im Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 45 vom 14.10.2020 wurde die Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich verkündet. Die Mantelverordung enthält die „Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Bereich der Eisenbahnen – Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV)“. Die EPSV wird demnach zum 01. Dezember 2020 in Kraft treten. Zeitgleich zur Einführung der EPSV soll die „Verwaltungsvorschrift zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich in dem Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV PSV)“ eingeführt werden. Mit der EPSV wird die Anerkennung der Gutachter und Prüfer im Eisenbahnbau beim Eisenbahn-Bundesamt von einem privatrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt.
Mit der Veröffentlichung des Schreibens informiert das Eisenbahn-Bundesamt über die Umsetzung der Übergangsvorschriften nach § 25 EPSV im Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau. Das Schreiben wurde auch per E-Mail an die anerkannten Prüfer und Gutachter verteilt.