Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 29 / 2020 vom: 04.12.2020, Thema: Bahnbetrieb

Änderungen bei den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Signalordnung (ESO) ab dem 13.12.2020

Für die regelkonforme Durchführung von Schwungfahrten, insbesondere beim Betriebe von Umschlagbahnhöfen des Kombinierten Ladungsverkehrs und zukünftiger optimierter Nutzung von Mehrkrafttriebfahrzeugen, sind Änderungen der Anweisungen zur Durchführung der ESO (AB) zu den Signalen El 3 bis 5 notwendig. Zum Signal El 6 werden Ergänzungstafeln zur Kennzeichnung eines Profilwechsels der Oberleitungsanlage eingeführt.

Die Änderungen treten am 13.12.2020 in Kraft und betreffen folgende Ausführungsbestimmungen:

Die AB 163 wurde geändert. Die AB 163a, AB 163b, AB 172a und AB 177a wurden neu erlassen.

Hintergrundinformation:

AB 163:
Die Signale waren ursprünglich für Baumaßnahmen vorgesehen. In der Praxis gibt es aber bereits heute diverse Stellen, an denen die Signale dauerhaft aufgestellt sind (z.B. Stromsystemwechsel Richtung Frankreich). Zukünftig wird es auf Grund neuer Betriebsabläufe weitere Anwendungsfälle geben. So z.B. Schwungfahrten in Containerumschlaganlagen (MegaHub Lehrte) und der Übergang von Mehrkrafttriebfahrzeugen von einer elektrifizierten Strecke auf eine nicht elektrifizierte Strecke oder die Nutzung von „Oberleitungsinseln“ zum Zwischenladen.

AB 163a:
Da das Signal El 4 gemäß AB 170 30m vor dem Abschnitt steht, der mit gesenktem Bügel befahren werden muss, am Signal El 4 der Bügel aber bereits gesenkt sein muss, gibt es einen Bereich bis zum Oberleitungsende, der nicht von E-Triebfahrzeugen genutzt werden kann. Diese Regelung hat technische Gründe, da bei einer Zugfahrt auf Grund der hohen Ströme der Bügel rechtzeitig gesenkt werden muss, um keine Schäden an der Oberleitung zu verursachen. Bei Rangierfahrten kann jedoch bis ans Ende der Oberleitung gefahren werden (siehe Signal El 6 und AB 176).
Die AB 163a wird erlassen, damit diese Bereiche (weiterhin) zum Rangieren genutzt werden können.

AB 163b:
Das Signal El 3 befindet sich gemäß AB 167 in der Regel im halben Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem Signal El 4. Das Signal El 4 steht gemäß AB 170 30m vor dem Abschnitt, der mit gesenktem Bügel befahren werden muss. Bei einer Gleisharfe, o.ä., bei der nur bestimmte Gleise mit Schwung befahren werden müssen und andere Gleise mit Oberleitung überspannt sind, muss dies dem Triebfahrzeugführer bekanntgegeben werden, da die Signale El 3 und El 4 dann noch im Weichenbereich oder davor aufgestellt sind. Mit den in AB 156 genannten Pfeilen ist dies nicht in allen Konstellationen klar zu kennzeichnen. In diesen Fällen sind die nicht betroffenen Gleise in den betrieblichen Unterlagen anzugeben.

AB 172a:
Da El 5 gemäß AB 173 30m hinter dem Anfang der Oberleitung erst steht (Grund siehe Begründung zu AB 163a – hohe Ströme) muss es auch möglich sein unter besonderen Bedingungen in diesem Bereich schon den Stromabnehmer zu heben. Für die Betriebsabwicklung im MegaHub Lehrte ist dies unbedingt notwendig, da das Triebfahrzeug des Zuges nach der Schwungfahrt in diesem Bereich stehen bleiben muss, damit der erste Wagen noch im Bereich des Containerkrans steht. Damit die Zugfahrt nach dem Verkehrshalt fortgesetzt werden kann, muss noch vor dem El 5 der Stromabnehmer gehoben werden. Die AB 172a soll entsprechende betriebliche Regelungen ermöglichen.

AB 177a:
Die Schnittstellen interoperabler Oberleitungsbereiche zu Oberleitungen nach nationaler Norm dürfen bei einem Profilwechsel (anderer Regelseitenverschiebung des Fahrdrahts bei gleichem Stromsystem) von elektrisch angetriebenen Triebfahrzeugen nur dann befahren werden, wenn ein Stromabnehmer gehoben ist, der mit dem jeweiligen nationalen Oberleitungsprofil kompatibel ist.
Triebfahrzeuge mit anderen gehobenen Stromabnehmern dürfen diese Profilwechselstellen nicht befahren.
Dazu sollen die Profilwechselstellen analog den Systemwechselstellen und den Fahrleitungsschutzstrecken in der Örtlichkeit signalisiert bzw. gekennzeichnet werden. Dies kann durch die in der AB 177a beschriebenen Zusatztafel erfolgen. Es wird ein Haltbegriff signalisiert für Fahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer, der die Wippenbreite des angegebenen Landes hat.

Zur geänderten ESO