Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 30 / 2020 vom: 07.12.2020, Thema: Anhörungsverfahren

Das Eisenbahn-Bundesamt ist Anhörungsbehörde für Planfeststellungsvorhaben der Eisenbahnen des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit dem 06.12.2020 die zuständige Anhörungsbehörde für planfeststellungsbedürftige Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes.

Das Anhörungsverfahren ist ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens und wurde bisher von den Landesbehörden in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit für das Anhörungsverfahren dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen. Das Eisenbahn-Bundesamt ist durch seine 12 Außenstellen an 15 Standorten in der gesamten Bundesrepublik auch vor Ort präsent. Es wurden vor der Übernahme des Anhörungsverfahrens mit den Anhörungsbehörden aller 16 Bundesländer Gespräche geführt, um den reibungslosen Übergang der Aufgaben sicherzustellen.

Für Planfeststellungsverfahren, die vor dem 06.12.2020 eingeleitet wurden, sind nach wie vor die jeweiligen Landesbehörden zuständige Anhörungsbehörden.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden die Öffentlichkeit, die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben betroffen sind, sowie die Umwelt- und Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Auf dieser Grundlage wird anschließend über das Vorhaben in einem Planfeststellungsbeschluss entschieden.