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Fachmitteilung 31 / 2020 vom: 08.12.2020, Thema: Fahrzeuge

Lenkungskreis Fahrzeuge veröffentlicht Regelungen zur Kompatibilität mit Systemen der Gleisfreimeldung sowie zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat "Ergänzende Regelungen zur Kompatibilität mit Systemen der Gleisfreimeldung“ als Bekanntgabe 04 - AK EMV (Ausgabe 2.0) und das „Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ als Bekanntgabe 09 - AK ZZS (Ausgabe 5.2) freigegeben

Die in der vorliegenden Bekanntgabe 04 aufgeführten Anforderungen betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs, die einer Genehmigung zum Inverkehrbringen von Fahrzeugen nach Artikel 21 RL (EU) 2016/797, einer Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV oder einer Abnahme nach § 32 Abs. 1 EBO bedürfen. Die Regeln finden Anwendung bei Lokomotiven, Triebfahrzeugen, Triebzügen und Wagen sowie Nebenfahrzeugen.

Die Anforderungen dieser Bekanntgabe sind zur Sicherstellung eines sicheren, störungs- und fehlerfreien Einsatzes von neuen oder umgebauten Fahrzeugen notwendig.
Die bisherige Bekanntgabe 04 - AK EMV (Ausgabe vom 25.09.2013) war erforderlich, weil in den damals gültigen TSI’en die bis dato gültigen und für die Gleisfreimeldung relevanten Sonderfälle nicht mehr weitergeführt wurden.

Mit den letzten Überarbeitungen der TSI ZZS und des Dokumentes „Interfaces between control-command and signalling trackside and other subsystems“ (ERA/ERMTS/033281 (aktuell in Version 4.0)) wurden die Sonderfälle für Deutschland wieder eingeführt bzw. weiterentwickelt.

Für die Ausgabe 2.0 der Bekanntgabe 04 wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Sonderfälle der TSI und die relevanten Punkte aus ERA/ERMTS/033281 Version 4.0 werden nur noch referenziert.
  • In ERA/ERMTS/033281 Version 4.0 wird ein alternatives Nachweisverfahren (Bewertung der Induktivitätsänderung von -Schleifen mittels Überfahrversuchen) adressiert, aber nicht näher beschrieben. Dieses Nachweisverfahren wird nun in Kapitel 3.4 der Bekanntgabe 04 beschrieben und kann entsprechend verwendet werden.
  • Bei Punkt 3.6 handelt es sich um eine zu notifizierende technische Anforderung.
  • Im informativen Anhang A1 wird ein Überblick zur Einbindung der einzelnen Anforderungen der Bekanntgabe 04 in den Genehmigungsprozess von Fahrzeugen gegeben.
    In der Bekanntgabe 09 sind die relevanten nationalen Regelwerke (Notifizierte Technische Vorschriften) für ZZS-Einrichtungen (Zugsicherung, Zugsteuerung, Signalgebung) auf Fahrzeugen benannt.

Die Bekanntgabe 09 fasst alle aktuellen, für die Inbetriebnahmegenehmigung relevanten Lastenhefte und Regelungen für das Fachgebiet 19 in einer strukturierten Form zusammen und bezieht auch die derzeitigen fahrzeugseitigen ergänzenden Anforderungen zur TSI ZZS an ERTMS mit ein. Die aufgeführten Lastenhefte und Regelungen bilden die Grundlage für die Bewertung der ZZS-Komponenten und ihrer Integration in das Teilsystem Fahrzeug; sie sind damit auch maßgeblich für die Prüfbescheinigung der Bestimmten Stelle. Die Lastenhefte können bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse, wie bisher, bei der DB Netz AG (Netzzugang) bezogen werden.

In dieser Ausgabe wurden in einigen Kapiteln Änderungen ohne Auswirkungen auf bestehende und geplante technische Realisierungen vorgenommen. Die Änderung mit Auswirkungen auf künftige technische Realisierungen besteht in der Aufnahme der aktualisierten NTR-Liste ETCS im Stand vom 18.08.2020, wobei keine der Änderungen eine Auswirkung auf bestehende Genehmigungen eines Fahrzeugtyps hat.

Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur. Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten.