Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 33 / 2020 vom: 16.12.2020, Thema: Fahrzeuge

Änderungen bei Antragstellung zum ERATV

Das 4. Eisenbahnpaket führt auch beim Europäischen Register genehmigter Fahrzeugtypen (ERATV) zu Änderungen im Verfahrensablauf.

Hierbei ist insbesondere auf die geänderte Antragsstellung über den One-Stop-Shop (OSS) hinzuweisen, wenn die Eintragung im ERATV auf Grundlage einer Genehmigung eines Fahrzeugtypen oder einer Fahrzeugtypvariante erfolgt oder ein Pre-Engagement-Verfahren durchgeführt werden soll. Der als Download zur Verfügung gestellte Vordruck „Allg. benötigte Daten zur Eintragung im ERATV“ muss dann vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Antrag auf Typgenehmigung oder auf Pre-Engagement über den OSS ans EBA übermittelt werden. Erst nach der Übermittlung dieses Vordrucks kann mit der Registrierung im ERATV begonnen werden.

Weitere Details können Sie unter dem folgenden Link nachlesen: