Fachmitteilung 33 / 2020 vom: 16.12.2020, Thema: Fahrzeuge
Änderungen bei Antragstellung zum ERATV
Das 4. Eisenbahnpaket führt auch beim Europäischen Register genehmigter Fahrzeugtypen (ERATV) zu Änderungen im Verfahrensablauf.
Hierbei ist insbesondere auf die geänderte Antragsstellung über den One-Stop-Shop (OSS) hinzuweisen, wenn die Eintragung im ERATV auf Grundlage einer Genehmigung eines Fahrzeugtypen oder einer Fahrzeugtypvariante erfolgt oder ein Pre-Engagement-Verfahren durchgeführt werden soll. Der als Download zur Verfügung gestellte Vordruck „Allg. benötigte Daten zur Eintragung im ERATV“ muss dann vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Antrag auf Typgenehmigung oder auf Pre-Engagement über den OSS ans EBA übermittelt werden. Erst nach der Übermittlung dieses Vordrucks kann mit der Registrierung im ERATV begonnen werden.