Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 01 / 2021 vom: 04.01.2021, Thema: Finanzierung

Geltungsdauer der Gleisanschlussförderrichtlinie verlängert bis 28.02.2021; Neue Anschlussförderrichtlinie voraussichtlich ab 01.03.2021 in Kraft

Die Geltungsdauer der Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 21.12.2016 wird gemäß der Veröffentlichung des BMVI im Verkehrsblatt vom 31.12.2020 bis zum 28.02.2021 verlängert. Damit besteht die Möglichkeit, Anträge, die auf Grundlage dieser Richtlinie bereits gestellt und entscheidungsreif sind, kurzfristig zu bescheiden. Mit dieser Übergangsfrist ist gewährleistet, dass Antragsteller, sofern sie eine Förderung nach den Bedingungen der bisherigen Förderrichtlinie in Anspruch nehmen wollen, und deren Anträge bereits eingegangen und vollständig prüffähig sind, ohne erneute Antragstellung zügig von der Bundesförderung profitieren können.

Neuanträge oder solche, die noch nicht die nötige Reife haben, sollten auf Grundlage der ab dem 01.03.2021 gültigen neuen Anschlussförderrichtlinie (erneut) gestellt werden.

Mit der neuen Anschlussförderrichtlinie stehen nicht nur mehr Bundesmittel für die Förderung bereit, sondern werden auch die Fördertatbestände erweitert.

Jährlich ist zunächst ein Budget von 34 Mio. € vorgesehen.

Weitere Informationen