Fachmitteilung 09 / 2021 vom: 05.02.2021, Thema: Bahnbetrieb
Aufgaben im Bereich der zivilen Notfallvorsorge
Das EBA informiert den Sektor über seine Aufgaben nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz - VerkLG).
Hintergrund dieser Information ist, dass unter anderem Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen sowie sonstige Eigentümer und Besitzer von Verkehrsmitteln oder von Verkehrsinfrastruktur, wenn diese Verkehrsmittel und diese Verkehrsinfrastruktur zum Betrieb eines Unternehmens gehören, dazu verpflichtet werden können, Leistungen nach diesem Gesetz zu erbringen.
Weiterführende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Bereich Zivile Notfallvorsorge auf unserer Internetseite