Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 12 / 2021 vom: 01.03.2021, Thema: Finanzierung

Neue Anschlussförderrichtlinie in Kraft

Die neue Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Sie ist mit Wirkung zum 27.2.2021 in Kraft getreten.

Anträge auf Förderung auf ihrer Grundlage können ab sofort beim Referat 44 des Eisenbahn-Bundesamtes (Ref44-GLA@eba.bund.de) gestellt werden. Mit der neuen Anschlussförderrichtlinie stehen nicht nur mehr Bundesmittel für die Förderung bereit, auch der Förderkatalog wurde erweitert. Künftig können nicht nur der Neubau, der Ausbau und die Reaktivierung von Gleisanschlüssen gefördert werden, auch Ersatzinvestitionen sind förderfähig. Daneben besteht die Möglichkeit zur Förderung multifunktionaler Anlagen sowie von Zuführungs- und Industriestammgleisen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Finanzierung allein durch Eigenmittel des Antragstellers nicht zur Wirtschaftlichkeit der Anlage führt und dass durch die Förderung eine wesentliche Verbesserung eintritt. Zudem darf das Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

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