Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 18 / 2021 vom: 28.05.2021, Thema: Fahrzeuge

Hinweise zur Umstellung des Antragssystems der Fahrzeugregistrierung von "FKIS" auf "E-Service"

Das Antragssystem „FKIS“ wird am 04.06.2021 um 07:00 Uhr abgeschaltet. Alle Nutzer werden gebeten, bis dahin Ihre offenen Anträge abzuschließen und abgeschlossene Anträge zu sichern. Das neue Antragssystem „E-Service“ steht ab dem 15.06.2021 zur Verfügung.

Mit der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 zum 16.06.2021 wird das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) eingeführt. In diesem Zusammenhang wird auch in Deutschland das elektronische Antragssystem zur Fahrzeugregistrierung umgestellt. Die bisherige Antragssoftware „FKIS“ wird durch die Antragssoftware „E-Service“ ersetzt. Mit dieser Umstellung sind umfangreiche IT-Anpassungen notwendig, die sich auf die Verfügbarkeit des bisherigen Antragssystems zur Fahrzeugregistrierung bereits vor dem Stichtag 16.06.2021 auswirken.

Für Antragsteller ist zu beachten:

  1. Am 04.06.2021 um 07:00 Uhr wird das Antragssystem „FKIS“ abgeschaltet und ist nicht mehr erreichbar.

    • Die Einreichung von neuen Anträgen oder die erneute Übergabe von zur Bearbeitung zurückgesendeten Anträgen an das Eisenbahn-Bundesamt ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
    • Antragsteller werden daher gebeten, alle dort noch in Bearbeitung befindlichen Anträge bis zu diesem Zeitpunkt an das Eisenbahn-Bundesamt zu übergeben und Altanträge, Vorlagen o.ä. extern zu archivieren (z.B. durch einen Export in das PDF-Format, sofern der Antrag mindestens einmal an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben wurde).
    • Offene Anträge, die noch nie an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben wurden und zum Beispiel als Vorlagen dienen, bleiben unberücksichtigt und werden weder storniert noch in das neue Antragssystem „E-Service“ übertragen.
    • Offene Anträge, die mindestens einmal an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben wurden und sich bis zur Abschaltung am 04.06.2021 um 07:00 Uhr im Status „Bearbeitung durch den Antragsteller“ befinden, werden vom System automatisch storniert. Die Antragsteller werden über die Stornierung per E-Mail informiert und müssen im „E-Service“ erneut einen entsprechenden Antrag stellen. Hierbei sind die Bedingungen auf Basis des neuen Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 zu beachten (z.B. die Angabe von Organisationscodes).
  2. Offene Anträge, die bis zum 04.06.2021, 07:00 Uhr an das EBA übergeben wurden, jedoch wegen Unvollständigkeit oder nicht-korrekter Daten nicht bearbeitungsfähig sind, werden manuell im Eisenbahn-Bundesamt storniert. Die Antragsteller werden über die Stornierung per E-Mail informiert und müssen im „E-Service“ erneut einen entsprechenden Antrag stellen. Hierbei sind die Bedingungen auf Basis des neuen Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 zu beachten (z.B. die Angabe von Organisationscodes).

    • Das neue Antragssystem „E-Service“ wird voraussichtlich ab dem 15.06.2021 zur Verfügung stehen. Das neue Antragssystem kann von allen Antragstellern genutzt werden, wenn sie einen entsprechenden Antrag auf Zugang zum „E-Service“ gestellt haben und der Zugang vom Eisenbahn-Bundesamt bis zum 15.06.2021 eingerichtet wurde.
    • Das Antragsformular zum E-Service finden Sie unter: www.eba.bund.de/antrag_evr.
    • Die zugehörigen Nutzungsbedingungen finden Sie unter: www.eba.bund.de/nb_evr.
    • Beachten Sie, dass ein Zugang zum „E-Service“ nur erteilt werden kann, wenn der Antragsteller über einen gültigen Organisationscode sowie ein gültiges Halterkürzel (VKM) verfügt. Zudem muss im Datensatz des Organisationscodes die Rolle „Halter“ vorhanden sein.
  3. Im Zeitraum vom 04.06.2021 bis einschließlich dem 14.06.2021 steht Antragstellern kein elektronisches Antragssystem zur Verfügung.

    • Antragsteller werden gebeten, ihre Registrierungsanträge entweder vor dem 04.06.2021 im FKIS-System oder nach dem 15.06.2021 im E-Service zu stellen.
    • In Ausnahmefällen und bei hoher Dringlichkeit besteht auch die Möglichkeit innerhalb des genannten Zeitraums Anträge beim Eisenbahn-Bundesamt per Post, Fax oder per E-Mail an poststelle@eba.bund.de einzureichen. Dies gilt ausschließlich für Anträge auf Status- oder Halterwechsel oder Antrag auf Änderung der EIN. Die Dringlichkeit ist gesondert zu begründen.
      Wichtig:
      Das Eisenbahn-Bundesamt prüft hierbei die eingereichten Unterlagen, informiert die Antragsteller über das Ergebnis der Prüfung und erteilt eine befristete Zustimmung. Diese gilt solange, bis das neue Antragssystems „E-Service“ zur Verfügung steht. Antragsteller sind dann verpflichtet, den zuvor eingereichten Antrag nochmals elektronisch beim EBA einzureichen.

Für Rückfragen und Feedback erreichen Sie uns unter: nvr@eba.bund.de.