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Fachmitteilung 20 / 2021 vom: 08.06.2021, Thema: Fahrzeuge

Herausgabe der TR-EMV Teil 4 und Aktualisierung der TR-EMV Teil 1

Der AK EMV hat die TR-EMV Teil 4 „Nachweis der Einhaltung der bahnseitigen Störstromgrenzwerte durch speisende Einheiten (z.B. Bahnstromumrichter)“ herausgegeben. Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat die Aktualisierung der „Technische Regelung für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit mit der Infrastruktur im Geltungsbereich der EBA (TR-EMV) Teil 1 - Allgemeines“ in der Ausgabe 3.0 freigegeben.

Herausgabe der TR-EMV Teil 4

Der AK EMV hat die TR-EMV Teil 4 „Nachweis der Einhaltung der bahnseitigen Störstromgrenzwerte durch speisende Einheiten (z.B. Bahnstromumrichter)“ als Technische Vorschrift nach § 2 Nr. 24 EIGV herausgegeben. Diese Technische Vorschrift dient der Dimensionierung der Erzeugungsanlagen für die elektrische Bahnenergieversorgung mit Einspeisung in das 16,7-Hz-Netz und des Nachweises der Einhaltung von EMV-Grenzwerten in Bezug auf die verbauten Gleisstromkreise. Die TR-EMV Teil 4 ist gemeinsam mit der TR-EMV-Teil 1 als technische Vorschrift Bestandteil der Planungsunterlagen der DB Energie GmbH.

Der Lenkungskreis Fahrzeuge wurde auf seiner Sitzung am 18.05.2021 auf Grund des Zusammenhanges, insbesondere mit der TR-EMV Teil 2 (Nachweis der Einhaltung der Störstromgrenzwerte (durch Fahrzeuge), über die Einführung dieser Technischen Vorschrift informiert.

Aktualisierung der TR-EMV Teil 1

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat auf seiner Sitzung am 18.05.2021 die Aktualisierung der „Technische Regelung für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit mit der Infrastruktur im Geltungsbereich der EBA (TR-EMV) Teil 1 - Allgemeines“ in der Ausgabe 3.0 freigegeben.

Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur. Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten.

Die „Technische Regelung für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit mit der Infrastruktur im Geltungsbereich der EBA (TR-EMV) Teil 1 - Allgemeines“, Ausgabe 3.0 vom 01.06.2021, löst die „Technische Regelung für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur (TR-EMV) Teil 1 – Allgemeines“ mit Ausgabe 2.0 vom 01.06.2017 ab.

Die Änderungen der TR EMV Teil 1 beschränken sich auf Ergänzungen bzw. Anpassungen von Begriffen, Normenverweisen und Klarstellungen z.B. in Bezug auf die aktuelle Rechtslage.

Die Inhalte der TR-EMV Teile 2 und 3 bleiben im Zusammenhang mit der Aktualisierung der TR-EMV Teil 1 und der Herausgabe der TR-EMV Teil 4 unverändert. Damit hat die Aktualisierung der TR-EMV Teil 1 keinen Einfluss auf die Nachweisführung von Fahrzeugprojekten die sich in laufenden Genehmigungsverfahren befinden.