Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 21 / 2021 vom: 10.06.2021, Thema: Fahrzeuge

Ausgabe 6.0 der Bekanntgabe 09 des AK ZZS des Lenkungskreises Fahrzeuge herausgegeben

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat auf seiner Sitzung am 18.05.2021 die Aktualisierung der „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ in der Ausgabe 6.0 freigegeben. Gleichzeitig wurde die Technische Regel ETCS Anhang 2 Juridical Recording Unit (JRU) freigegeben, die in der neuen Fassung der Bekanntgabe 09 das bisher dort aufgeführte Teillastenheft 4 Anhang 2 JRU ersetzt.

Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG und der Bundesnetzagentur. Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten.

Die „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ Ausgabe 6.0 vom 20.04.2021 löst die „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ Ausgabe 5.2 vom 01.12.2020 ab. Die Bekanntgabe 09 ist eine notifizierte technische Vorschrift.

Die Änderungen gegenüber der Ausgabe 5.2 in den Verfahrensbeschreibungen im Kapitel 2 bestehen in der Streichung der Begriffe iDeBo, MoU und der zugehörigen Genehmigungsschritte nach dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 4. Eisenbahnpaket am 31.10.2020. Dafür wurden die Verfahrensregelungen an den aktuellen Stand der Richtlinie 2016/797, der VO 2018/545 und der EIGV angepasst und daraus abgeleitete Ergänzungen zur Prüftätigkeit der Bestimmten Stellen aufgenommen. Die Verweise auf die Richtlinie 2008/57 wurden durch Verweise auf die Richtlinie 2016/797 ersetzt. Weiterhin wird der neue Begriff der Technischen Regeln (TR) eingeführt. Die Technischen Regeln ersetzen die in der Bekanntgabe 09 aufgeführten Lastenhefte, nachdem die zuständigen Stellen sie aktualisiert und überarbeitet haben. Die vorgenannten Änderungen haben keine Auswirkungen auf bestehende und geplante technische Realisierungen.

Darüber hinaus sind im Kapitel 3 folgende Änderungen enthalten, die sich zwar auf die Nachweisführung auswirken, jedoch keine Änderungen an der technischen Realisierung erfordern und keine Auswirkungen auf die Gültigkeit bereits bestehender Fahrzeugtypgenehmigungen haben:

  • Das Teillastenheft 4 Anhang 2 - Juridical Recording Unit (JRU) Version 2.0, 08.07.2011 wurde kategorisiert und die verbliebenen Anforderungen direkt in die Technische Regel ETCS Anhang 2 JRU überführt (Anzahl der Anforderungen reduziert). Diese Technische Regel ersetzt damit das Teillastenheft 4 Anhang 2 in der Bekanntgabe 09.
  • Das Protokolls über die Durchführung der betrieblichen Testfälle von ETCS-basierten Transitionen wurde aktualisiert (neu Ausgabe B1-F, 20.04.2021).

Die neue Fassung der Bekanntgabe 09, Ausgabe 6.0 und die Technische Regel ETCS Anhang 2 JRU sind auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter dem Verzeichnis Fahrzeuge/Fahrzeugtechnik / ZZS abrufbar.