Fachmitteilung 22 / 2021 vom: 14.06.2021, Thema: Fahrzeuge
Elektronisches Antragssystem „e-Service NVR“ ab dem 15.06.2021 verfügbar
Das neue elektronische Antragssystem „e-Service NVR“ steht ab dem 15.06.2021, 08:00, Uhr zur Verfügung.
Um Anträge im Antragssystem „e-Service NVR“ stellen zu können, benötigen die Teilnehmer einen entsprechenden Zugang. Diesen Zugang kann das Eisenbahn-Bundesamt auf Antrag nur gewähren, sofern der Teilnehmer bereits über einen gültigen Organisationscode, der in der Organisationscode-Liste der ERA veröffentlicht ist sowie über ein gültiges, in der VKM-Liste der ERA veröffentlichtes Fahrzeughalterkürzel (VKM) verfügt. Zudem muss im Datensatz des Organisationscodes die Rolle „Halter“ vorhanden sein.
Die Organisationscodes und Kürzel werden von der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) vergeben und können auch nur dort beantragt werden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist in diesen Prozess nicht involviert und es erhält auch keine Mitteilung über die Vergabe.
Weitere Informationen zum e-Service finden Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter Themen / Fahrzeugeinstellungsregister / NVR. Informationen zum Organisationscode finden Sie unter Themen / Fahrzeugeinstellungsregister / OCR.
Das Fahrzeugregister hat zudem „NVR Mitteilungen“ zu den Themen veröffentlicht. Die Veröffentlichungen finden Sie unter Themen / Fahrzeugeinstellungsregister / Mitteilungen zum NVR.