Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 23 / 2021 vom: 15.06.2021, Thema: Bahnbetrieb

Neuer Dienstausweis im Eisenbahn-Bundesamt: Neuregelung der unentgeltlichen Mitfahrt in der Eisenbahnaufsicht

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Berechtigung zur unentgeltlichen Mitfahrt im Rahmen der Eisenbahnaufsicht aufgrund der Einführung des neuen Dienstausweises neu geregelt. Die bislang gültige Allgemeinverfügung zur Mitfahrt im Rahmen der Eisenbahnaufsicht hat das EBA am 07.06.2021 aufgehoben.

Gemäß § 5a Absatz 4, Ziffer 2 AEG sind Eisenbahnverkehrsunternehmen unabhängig davon verpflichtet, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EBA zur Durchführung der Eisenbahnaufsicht die unentgeltliche Mitfahrt zu gestatten.

Der neue Dienstausweis des EBA hat das Format eines Personalausweises. Ein Muster ist eingefügt. Die Unternehmen werden gebeten, intern über die Neuregelung zu informieren.

Elektronischer Dienstausweis des Eisenbahn-Bundesamtes (Muster Vorderseite) Elektronischer Dienstausweis des Eisenbahn-Bundesamtes (Muster Vorderseite)

Elektronischer Dienstausweis des Eisenbahn-Bundesamtes (Muster Rückseite) Elektronischer Dienstausweis des Eisenbahn-Bundesamtes (Muster Rückseite)