Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 26 / 2021 vom: 29.07.2021, Thema: STE-Anlagen

Einführung der Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen und der Verwaltungsvorschrift VV GIuV

Ein Lenkungskreis, bestehend aus Vertretern des Verbands der Bahnindustrie, der DB Netz AG und des Eisenbahn-Bundesamtes, hat die Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung von Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnischen Anlagen freigegeben und zum 01.09.2021 in Kraft gesetzt. Die Sektorleitlinie wurde von einer Sektorarbeitsgruppe auf Grundlage der neuen Regelungen der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) erarbeitet. Sie beschreibt die Verfahren, die Prüfinhalte, die zu erbringenden Nachweise und die Dokumentation, die von den Betreibern der Eisenbahninfrastruktur, den Herstellern und den beauftragten Prüfstellen oder Prüfsachverständigen im Rahmen der Zulassungsbewertung durchzuführen bzw. zu erstellen sind.

Weitere Informationen zum Anlass, zum Inhalt und zu den Übergangsregelungen sind dem Einführungsschreiben Sektorleitlinie zu entnehmen.

Die Sektorleitlinie einschließlich der Anlagen ist auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes eingestellt.

Zeitgleich zur Sektorleitlinie setzt das Eisenbahn-Bundesamt ebenfalls zum 01.09.2021 seine Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungstechnischen und elektrotechnischen Systemen und Komponenten (VV GIuV) in Kraft. Diese Verwaltungsvorschrift beschreibt die Abläufe und Prüfkriterien im Eisenbahn-Bundesamt bei der Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden bzw. bei der Bewertung von Prüfbescheinigungen oder Prüferklärungen generischer Systeme und Bestandteile dieser Systeme im Verfahren zur Inbetriebnahmegenehmigung. Weiterhin wird die Erteilung der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) geregelt. Die Prozesse der VV GIuV schließen sich somit an die Verfahren nach der Sektorleitlinie an und greifen deren Ergebnis auf.

Mit Einführung der VV GIuV wird die bisher geltende VV NTZ außer Kraft gesetzt und der „Leitfaden für die Pilotierung von Teilen des neuen Prozesses zur Bewertung von sicherungstechnischen und elektrotechnischen Systemen und deren Bestandteilen“ entfällt.

Die VV GIuV einschließlich der Anlagen ist ebenfalls auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes einsehbar.

Zur VV GIuV und der Sektorleitlinie