Fachmitteilung 05 / 2022 vom: 23.02.2022, Thema: Bahnbetrieb
EBA überabeitet Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als zuständige technische Arbeitsschutzbehörde für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes die Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen nach § 193 VII SGB VII überarbeitet.
Ab sofort sollen die Unfallanzeigen grundsätzlich an die Poststelle des Eisenbahn-Bundesamtes in Bonn gesandt werden und nicht mehr wie bisher an die jeweilige zuständige Außenstelle.
Die Poststelle des Eisenbahn-Bundesamtes ist folgendermaßen zu erreichen:
- E-Mail: poststelle@eba.bund.de
- De-Mail: poststelle@eba-bund.de-mail.de
- Fax: +49 228 9826–9199
- Postanschrift: Heinemannstrasse 6, 53175 Bonn
In diesem Zusammenhang weist das Eisenbahn-Bundesamt nochmals auf die allgemeine Verpflichtung von Arbeitgebern hin, nach der alle Arbeitsunfälle gemäß §193 I SGB VII an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde zu melden sind. Für den räumlichen Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist dieses nach der Eisenbahnarbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (EBArbSchV) das Eisenbahn-Bundesamt.