Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 05 / 2022 vom: 23.02.2022, Thema: Bahnbetrieb

EBA überabeitet Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als zuständige technische Arbeitsschutzbehörde für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes die Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen nach § 193 VII SGB VII überarbeitet.

Ab sofort sollen die Unfallanzeigen grundsätzlich an die Poststelle des Eisenbahn-Bundesamtes in Bonn gesandt werden und nicht mehr wie bisher an die jeweilige zuständige Außenstelle.

Die Poststelle des Eisenbahn-Bundesamtes ist folgendermaßen zu erreichen:

  • E-Mail: poststelle@eba.bund.de
  • De-Mail: poststelle@eba-bund.de-mail.de
  • Fax: +49 228 9826–9199
  • Postanschrift: Heinemannstrasse 6, 53175 Bonn

In diesem Zusammenhang weist das Eisenbahn-Bundesamt nochmals auf die allgemeine Verpflichtung von Arbeitgebern hin, nach der alle Arbeitsunfälle gemäß §193 I SGB VII an die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde zu melden sind. Für den räumlichen Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist dieses nach der Eisenbahnarbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (EBArbSchV) das Eisenbahn-Bundesamt.