Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 18 / 2022 vom: 20.12.2022, Thema: Fahrzeuge

Überarbeitung der NNTV/NNTR-Listen

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) informiert über wichtige Neuerungen im Zusammenhang mit den Listen der nationalen technischen Vorschriften, die bei der Fahrzeugzulassung zur Anwendung kommen.

Bislang waren die geltenden nationalen Vorschriften Deutschlands als separate NNTV/NNTR-Listen auf der EBA-Internetseite erhältlich.

Zusätzlich dazu wurden die an die Europäische Kommission und die ERA notifizierten technischen Vorschriften aller EU-Mitgliedstaaten in der zentralen Datenbank RDD gelistet.

Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) hat im Rahmen der Notifizierung („cleaning up of national rules for vehicle authorisation“) eine Prüfung der geltenden nationalen Vorschriften aller EU-Mitgliedstaaten, die zusätzlich zu der EG-Prüfung des Teilsystems Fahrzeug nach der TSI LOC&PAS VO (EU) 1302/2014, geändert durch (EU) 2019/776, und des fahrzeugseitigen Teils des Teilsystems Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung gelten, vorgenommen. Die Prüfung der geltenden nationalen Vorschriften Deutschlands wurde im März 2022 abgeschlossen, das Ergebnis wurde im August 2022 in der zentralen Datenbank RDD veröffentlicht.

Im Rahmen der Prüfung durch die ERA wurden die geltenden nationalen Vorschriften angepasst. Bei einigen Vorschriften ist die Diskussion zur Akzeptanz der Anforderungen in der RDD noch nicht abgeschlossen. Diese sind als „Not accepted, should be repealed” im Gegensatz zu “Reviewed and accepted” gekennzeichnet.

Vor diesem Hintergrund werden ab sofort die geltenden nationalen Vorschriften, die zusätzlich zu der EG-Prüfung des Teilsystems Fahrzeug nach der TSI LOC&PAS VO (EU) 1302/2014, geändert durch (EU) 2019/776, und des fahrzeugseitigen Teils des Teilsystems Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung anzuwenden und zu erfüllen sind, ausschließlich in der zentralen Datenbank RDD verwaltet.

Damit Anwender die geltenden nationalen Vorschriften Deutschlands reproduzierbar und eindeutig ausleiten können, hat der Arbeitskreis NNTR des Lenkungskreis Fahrzeuge als Hilfestellung eine Anleitung für die Ausleitung der NNTR aus der RDD erstellt. Diese ist auf der EBA-Internetseite erhältlich.

Vor dem o.g. Hintergrund werden zukünftig alle weiteren nationalen Listen NNTV/NNTR sukzessive in die RDD überführt, so dass diese dann ebenfalls ausschließlich aus der RDD abzuleiten sind.

In einem weiteren Schritt wurden aktuell die bisher notifizierten Anforderungen zur Fahrzeugbegrenzung (ID 61292, ID 61296, ID 61299, ID 61300 zu Abschnitt 3.1 vehicle gauge), die aufgrund der Vorgaben der EBO notifiziert worden waren, wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts zurückgezogen. Soweit die TSI für gleiche Sachverhalte abweichende Regelungen trifft, treten die Regelungen der EBO im Wege des Anwendungsvorrangs der TSI hinter diese zurück (EU-Recht geht dem nationalen Recht vor).

Dies bedeutet, dass alle TSI-konformen Fahrzeuge, die im Rahmen der EG-Prüfung zu einem im entsprechenden Abschnitt der TSI (bzw. der gemäß TSI mitgeltenden Anlage) genannten Bezugsprofil konform erklärt werden, auf Basis der jeweiligen Genehmigung nach der DVO (EU) Nr. 2018/545 ohne weitere behördliche Genehmigung im Verwendungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden dürfen. Die technische Kompatibilität mit dem bestehenden nationalen Netz sicherzustellen, obliegt den Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Die Verfahren und Bedingungen zur Durchführung von Probefahrten und Überführungsfahrten sind hiervon unberührt.

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