Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Fachmitteilung 05 / 2023 vom: 03.04.2023, Thema: Fahrzeuge

Ausgabe 7.2 der Bekanntgabe 09 des AK ZZS des Lenkungskreises Fahrzeuge veröffentlicht

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat am 23.12.2022 die Aktualisierung der „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ in der Ausgabe 7.2 freigegeben. Gleichzeitig wurde die Regelung GSM-R 01 in der Revision 2.2 freigegeben, die in der neuen Fassung der Bekanntgabe 09 die bisher dort aufgeführte Revision 1.0 vom 07.09.2017 ersetzt.

Auf dieser Grundlage wurde die neue Ausgabe 7.2 der Bekanntgabe 09 als Änderung einer notifizierten nationalen technischen Vorschrift notifiziert und im Ergebnis als angenommene Vorschrift am 31.03.23 in die europäische Datenbank für Regeln und Dokumente (RDD) aufgenommen.

Die „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ Ausgabe 7.2 vom 23.12.2022 löst die „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ Ausgabe 6.0a vom 01.09.2021 ab.

Die Änderungen gegenüber der Ausgabe 6.0a im Kapitel 2 bestehen im Verfahren bei Abweichungen von den Anforderungen in der Bekanntgabe 09, insbesondere von den dort referenzierten Lastenheften. Hierzu wird in den Kapiteln 2.1.4, 2.1.6 und 2.3 die Anwendung eines Risikomanagementverfahrens nach Anhang 1 der CSM-RA, die Einbeziehung einer unabhängigen Bewertungsstelle (UBS) und die Ausstellung einer Prüfbescheinigung der Bestimmten Stelle bei Abweichungen beschrieben.

Darüber hinaus sind im Kapitel 3 folgende Änderungen enthalten, die sich zwar auf die Nachweisführung auswirken, jedoch keine Änderungen an der technischen Realisierung erfordern und keine Auswirkungen auf die Gültigkeit bereits bestehender Fahrzeugtypgenehmigungen haben:

  • Streichung des Bezugs zu den Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB) in Kap. 3.3 und 3.4
  • Der Ausgabestand der NTR-Liste in Kap. 3.3 f wurde auf den Stand vom 18.07.2022 geändert (Streichung einzelner NTR und eindeutigere Formulierung der erwarteten Funktionalität bei NTR 4 nach Abstimmung mit der ERA, keine neue NTR).
  • Ergänzung eines temporären Anhangs 01 zur Klarstellung der Übergangsfrist des in Kapitel 3.2.1, 3.2.2, 3.3. und 3.4 erwähnten Änderungsschreibens vom 18.08.2020 zum Teillastenheft 4 Anh. 3 STM.
  • Das Hauptlastenheft (HLH) Systemwechsel ist nur noch auf besondere Anforderung für nicht ETCS-gestützte Transitionen an Ländergrenzen relevant. Komponentenhersteller der PZB oder PZB/LZB müssen keinen Nachweis dieser Anforderungen erbringen.

Die neue Fassung der Bekanntgabe 09, Ausgabe 7.2 und der GSM-R 01 mit Revision 2.2 sind auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter dem Verzeichnis Themen/Fahrzeuge/Fahrzeugtechnik / ZZS abrufbar.
Der Lenkungskreis Fahrzeuge besteht aus Vertretern, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Benannten Stelle Interoperabilität (EBC), der Eisenbahnverbände (VDV, VDB, VPI), der Deutschen Bahn AG, der Bundesnetzagentur und des Eisenbahn-Bundesamts (EBA). Als nationales Steuerungsgremium berät er über fahrzeugtechnische Angelegenheiten und setzt die nationalen technischen Regelwerke in Kraft.