Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 08 / 2023 vom: 19.04.2023, Thema: Recht

Jetzt auch digital: Durchsetzung der Fahrgastrechte mit Online-Formular

Ab sofort kann ein Fahrgast seine Beschwerde auch online bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), einreichen, wenn er vermutet, dass seine Fahrgastrechte in den Bereichen Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr verletzt wurden.

Das neue Online-Formular des EBA vereinfacht das Beschwerdeverfahren für Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr und ermöglicht es, Anlagen hochzuladen. Sollte es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das durchführende Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufriedenstellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich – jetzt auch online - an das EBA wenden.

Nach Einreichung der Beschwerde prüft das EBA den Sachverhalt und führt ggf. ein Verwaltungsverfahren durch, um das Unternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der betroffenen EU-Fahrgastrechte-Verordnung Eisenbahn, Schifffahrt oder Bus anzuhalten, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags durch den Beförderer).

Beschwerden für den Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr können online auf dem Bundesportal unter https://verwaltung.bund.de eingereicht werden.

Mit der Produktivsetzung des Online-Formulars wird eines der zentralen Ziele des EBA im Rahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Hierzu gehört auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), nach dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen künftig auch online anbieten.