Eisenbahn-Bundesamt

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Fachmitteilung 12 / 2023 vom: 05.06.2023, Thema: Recht

Eisenbahnfahren in Europa – Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung Fahrgastrechte Eisenbahn

Am 07.06.2023 tritt die überarbeitete Fahrgastrechteverordnung VO (EU) Nr. 2021/782 in Kraft. Für Reisen mit der Eisenbahn, die ab diesem Zeitpunkt stattfinden, gelten die neuen Regelungen.

Diese beinhalten beispielsweise, dass auch große Bahnhofsbetreiber künftig Beschwerden von Reisenden annehmen und beantworten müssen. Sofern für eine Reise mit unterschiedlichen Anbietern mehrere Fahrscheine erworben wurden, werden diese als ein durchgehender Beförderungsvertrag behandelt, wenn sie gemeinsam gekauft wurden und beim Kauf der Fahrkarten nicht darüber informiert wurde, dass es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt. Gleiches gilt, wenn für eine solche Fahrt nur eine einzige Fahrkarte ausgegeben wird. Zudem muss auf der Fahrkarte oder in den Fahrkartenkauf begleitenden Unterlagen kenntlich gemacht sein, dass es sich um verschiedene Beförderungsverträge handelt.

Wenn Züge ausfallen oder sich verspäten und dadurch die voraussichtliche Verspätung am Zielort mindestens 60 Minuten beträgt, sind Reisende über ihre Rechte hinsichtlich der Weiterreise bzw. des Rücktritts von der Fahrt aktiv zu informieren. Ihnen ist außerdem ein konkretes Angebot zur Weiterreise zu unterbreiten.

Es entfällt dagegen künftig die bisherige Regelung, dass Bahnunternehmen bei Zugausfällen oder Verspätungen auch dann Entschädigungszahlungen an Fahrgäste leisten müssen, wenn sie dies nicht zu verantworten haben – beispielsweise bei extremen Wetterbedingungen, schweren Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Kabeldiebstahl oder Notfällen im Zug.

Die Verordnung kann hier eingesehen werden: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/782/oj?locale=de