Fachmitteilung 13 / 2023 vom: 05.06.2023, Thema: Recht
Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz online möglich
Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen möchten, können das ab sofort online tun.
Der Antrag kann formlos und ohne weitere Unterlagen auf dem Bundesportal unter https://verwaltung.bund.de eingereicht werden. Dabei werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Die Informationen, auf die sich der Antrag bezieht, sollten dabei möglichst genau benannt werden.
Nach erfolgreichem Einreichen des Antrags erhalten Sie spätestens nach einem Monat eine Antwort. Für die Bearbeitung eines IFG Antrages werden je nach Aufwand Gebühren bis zur maximalen Höhe von EUR 500 erhoben. Die Erteilung einfacher Auskünfte ist kostenfrei.
Mit der Produktivsetzung des Online-Formulars wird eines der zentralen Ziele des EBA im Rahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Hierzu gehört auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), nach dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen künftig auch online anbieten.