Newsletter 04/ 2022 vom: 23.05.2022
Neuigkeiten aus dem EBA 04/ 2022
Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des E-Mail-Informationsdienstes,
Sie erhalten heute einen Newsletter des Eisenbahn-Bundesamtes zu folgendem Thema:
- Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle Arbeitgeber
- ERA veröffentlicht Maßnahmenplan des JNS Urgent Procedure „Extreme effects of thermal overload in special cases of freight operation”
- EBA überabeitet Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EBA-Online-Redaktion
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Fachmitteilung 07 / 2022 vom: 23.05.2022 00:00 Uhr, Thema: Bahnbetrieb
Das Gefahrstoffrecht dient dazu, schwere Gesundheitsschäden von Beschäftigten abzuwenden. Für den Gleisbereich besonders relevant ist der Schutz vor Stäuben, Dieselrußpartikeln und giftigen Dieselabgasen wie NOx und CO. Diese Stoffe können zu schweren Sofortschäden wie auch zu Langzeitfolgen (Krebserkrankung, Staublunge) führen.Aufgrund der Erfahrungen bei der Überwachung von Gleisbaustellen möchte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit dieser Fachmitteilung sämtliche Arbeitgeber über Rechtslage und Hintergründe informieren und zur verstärkten Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Thematik ermutigen. Mehr: Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle Arbeitgeber …
Fachmitteilung 05 / 2022 vom: 23.02.2022, Thema: Bahnbetrieb
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als zuständige technische Arbeitsschutzbehörde für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes die Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen nach § 193 VII SGB VII überarbeitet. Mehr: EBA überabeitet Meldewege für Anzeigen von Arbeitsunfällen …
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