Newsletter 06/ 2022 vom: 27.09.2022
Neuigkeiten aus dem EBA 06/ 2022
Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des E-Mail-Informationsdienstes,
Sie erhalten heute einen Newsletter des Eisenbahn-Bundesamtes zu folgenden Themen:
- Nutzung einer Unternehmensgenehmigung oder Sicherheitsbescheinigung in der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, Partnern und Zulieferern
- Verlängerung von Triebfahrzeugführerscheinen
- Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes neu berechnet
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EBA-Online-Redaktion
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Fachmitteilung 11 / 2022 vom: 27.09.2022, Thema: Bahnbetrieb
Ersetzt die Fachmitteilung 21/2018 vom 04.10.2018. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt bezüglich der Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisse beim Befördern von Personen oder Gütern weiterhin klar: Unternehmen, die am öffentlichen Schienenverkehr selbständig teilnehmen, müssen selbst eine Genehmigung nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und, soweit auf den befahrenen Strecken erforderlich, auch eine Sicherheitsbescheinigung (SiBe) nach § 7a AEG besitzen. Diese Unternehmen haben die Möglichkeit, Teilleistungen von Dritten erbringen zu lassen, soweit dabei die gesetzlichen Anforderungen insbesondere zu Sicherheitsmanagementsystemen eingehalten werden. Die Akteure im Eisenbahnmarkt haben ihre Vertragsbeziehungen entsprechend zu ordnen und nachweisbar zu dokumentieren. Mehr: Nutzung einer Unternehmensgenehmigung oder Sicherheitsbescheinigung in der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, Partnern und Zulieferern …
Fachmitteilung 10 / 2022 vom: 19.07.2022, Thema: Triebfahrzeugführer
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) informiert über einige Besonderheiten, die beim Antrag auf Verlängerung eines Triebfahrzeugführerscheins nach dem Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit zu beachten sind. Mehr: Verlängerung von Triebfahrzeugführerscheinen …
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