Newsletter 07/ 2022 vom: 28.10.2022
Neuigkeiten aus dem EBA 07/ 2022
Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des E-Mail-Informationsdienstes,
Sie erhalten heute einen Newsletter des Eisenbahn-Bundesamtes zu folgendem Thema:
- Der Leitfaden Sicherheitsbescheinigung wurde angepasst
- Aktualisierung von Sicherheitsbescheinigungen
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EBA-Online-Redaktion
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Fachmitteilung 12 / 2022 vom: 13.10.2022, Thema: Bahnbetrieb
Eisenbahnen haben gem. § 18 der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) sicherzustellen, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung oder einer Sicherheitsgenehmigung gegolten haben, auch nach der Erteilung erfüllt werden.Die einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erteilte Sicherheitsbescheinigung muss gemäß der ESiV aktualisiert werden, wenn das Eisenbahnunternehmen wesentliche Änderungen an Art oder Umfang des Betriebs vornimmt oder das geografische Tätigkeitsgebiet erweitert. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat in diesem Fall unverzüglich die Änderung der Sicherheitsbescheinigung zu beantragen. Mehr: Aktualisierung von Sicherheitsbescheinigungen …
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