Eisenbahn-Bundesamt

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Pressemitteilung 01 / 2014 vom: 13.05.2014, Thema: Recht

Mit dem Rollstuhl auf Kreuzfahrt – Hilfe ist nach EU-Recht ein Muss

„Wer im Rollstuhl sitzt, hat ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, dass ihm auf Reisen geholfen wird“, so Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamts (EBA). Dies gilt auch an Bord von Passagierschiffen auf Flüssen und auf hoher See. Das sehen die europäischen Fahrgastrechte im Schiffsverkehr vor.

Sie fordern unter anderem, dass alle Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist, beim Ein- und Ausschiffen unterstützt werden und dass Rollstühle ebenso wie medizinische Geräte kostenlos auf dem Schiff transportiert werden müssen. Sollten Rollstuhl oder Gerät dabei beschädigt werden, muss der Beförderer unter Umständen Schadenersatz leisten.

Die Fahrgastrechte richten sich aber nicht nur an Menschen mit Handicap, sie regeln noch viel mehr: Sie legen etwa fest, welche Informationen Passagiere an Bord bekommen müssen und wo und wie sie sich beschweren können, falls einmal etwas nicht klappt. Der richtige Ansprechpartner für Fahrgastrechte ist hierzulande die Nationale Durchsetzungsstelle beim Eisenbahn-Bundesamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort informieren Sie nicht nur darüber, welche Rechte Sie haben, sondern sie helfen Ihnen auch, Ihre Rechte durchzusetzen. Dies gilt im Übrigen nicht nur, wenn Sie mit dem Schiff unterwegs sind, sondern auch, wenn Sie mit der Eisenbahn oder mit dem Bus reisen. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.

Erreichbar ist die Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte über das Bürgertelefon, per E-Mail oder Post: Eisenbahn-Bundesamt, Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
Tel.: 0228/30795-400 oder E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de

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Ansprechpartner:

Heike Schmidt
Pressesprecherin

Moritz Huckebrink
Pressesprecher

Telefon: +49 228 9826-186
E-Mail: presse@eba.bund.de