Eisenbahn-Bundesamt

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Pressemitteilung 04 / 2014 vom: 17.07.2014, Thema: Recht

Eisenbahn-Bundesamt setzt Rechte von Fahrgästen in Bussen durch

Der Name lässt es zwar zunächst nicht vermuten, aber das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hilft auch Reisenden im Busverkehr dabei, ihre gesetzlich verankerten Fahrgastrechte durchzusetzen.

Dies betrifft insbesondere Fahrgäste, die mit dem Fernbus reisen. Sie haben beispielsweise Rechte auf Information, Verpflegung und ggf. Ersatzbeförderung oder Fahrpreiserstattung, wenn der Bus mit großer Verspätung abfährt, überbucht ist oder ganz ausfällt.

Fahrgäste müssen außerdem spätestens bei der Abfahrt über Ihre Fahrgastrechte informiert werden; diese Informationen müssen auch die Kontaktdaten des EBA umfassen. Die Bonner Behörde hat stichprobenweise in den Unternehmen und vor Ort an Busbahnhöfen sowie in Bussen überprüft, ob die Fahrgastrechte bekannt sind und eingehalten werden; dies war nicht überall der Fall. „Das EBA hat die betroffenen Unternehmen angeschrieben und wird die Sache im Auge behalten“, kündigte Stefan Dernbach, Leiter der zuständigen Stelle im EBA, an.

Die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte beim EBA ist seit einem Jahr auch für die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr im Einsatz; sie bearbeitet nicht nur Beschwerden, sondern ist auch vorbeugend tätig.

Zu erreichen ist die Nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte unter

Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn

Fahrgastrechte@eba.bund.de

und 0228/30795-400

www.eba.bund.de/fahrgastrechte

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Ansprechpartner:

Heike Schmidt
Pressesprecherin

Moritz Huckebrink
Pressesprecher

Telefon: +49 228 9826-186
E-Mail: presse@eba.bund.de