Pressemitteilung 01 / 2016 vom: 04.04.2016, Thema: Lärmschutz
Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamts nun komplett
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat nun auch den Teil B seines Pilot-Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Zusammen mit Teil A, der im Oktober 2015 erschienen ist, ergibt er den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan der Behörde. Er ist im Internet (www.eba.bund.de/lap) abrufbar und kann auch als Druckversion angefordert werden.
Teil B enthält unter anderem die ausgewerteten Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung: Bis Mitte Dezember konnten Bürgerinnen und Bürger dem Eisenbahn- Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung und zum Teil A des Pilot-Lärmaktionsplans geben.
Hintergrund:
Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmbelastung identifizieren und zu ihrer Beseitigung beitragen soll. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Hilfe von Lärmaktionsplänen über Vorhaben zur Lärmminderung informieren, Entscheidungsträger erhalten eine Planungsgrundlage - etwa für das Lärmsanierungsprogramm oder für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Von 2018 an wird das EBA in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes einsteigen. Dabei werden die Erfahrungen und die Rückmeldungen einfließen, die sich bei der Erstellung des Pilot-Lärmaktionsplans ergeben haben.
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Ansprechpartner:
Heike Schmidt
Pressesprecherin
Moritz Huckebrink
Pressesprecher
Telefon: +49 228 9826-186
E-Mail: presse@eba.bund.de
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