Pressemitteilung 05 / 2018 vom: 18.07.2018, Thema: Lärmschutz
EBA schließt umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung ab
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht. Damit legt es nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit hergestellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.
EBA-Präsident Gerald Hörster: „Schienenlärm zu reduzieren ist ein andauernder und langfristig angelegter Prozess. Wo wir heute beim Thema Lärmschutz stehen, zeigt uns der vorliegende Lärmaktionsplan. Es freut mich, dass so viele Menschen durch ihre Rückmeldungen dabei geholfen haben, ihn zu erstellen.“
Bürgerinnen und Bürger konnten in einer ersten Phase angeben, wo sie sich durch Bahnlärm gestört fühlen; in der zweiten Beteiligungsphase konnten Interessierte das Verfahren des EBA bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Der Lärmaktionsplan wurde in zwei Schritten (Teil A und Teil B) veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018. Er kann unter www.eba.bund.de/lap heruntergeladen werden. Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine gedruckte Version.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das EBA dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Weitere Informationen: www.laermaktionsplanung-schiene.de
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Ansprechpartner:
Heike Schmidt
Pressesprecherin
Moritz Huckebrink
Pressesprecher
Telefon: +49 228 9826-186
E-Mail: presse@eba.bund.de
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