Bewilligungsbehörde
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV hat mit Branchenvertretern den Masterplan Schienengüterverkehr entwickelt und das „Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr“ verabschiedet. Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Förderung von Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) wurde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) betraut. Die Bewilligungsbehörde informiert und berät im Namen und im Auftrag des BMDV zu den hier bestehenden Fördermöglichkeiten sowie der Beantragung und wickelt die Bereitstellung und zweckgemäße Verwendung der Fördermittel ab. Das EBA ist die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie die zuständige Aufsichtsbehörde für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen. Die selbständige deutsche Bundesoberbehörde unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des BMDV.
Mit der Gründung des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung (DZSF) als eigenständiges Bundesinstitut beim Eisenbahn-Bundesamt im Jahr 2019 wurden die Aktivitäten in der Schienenverkehrsforschung neu organisiert und intensiviert. Das DZSF hat die Aufgabe, den Schienenverkehr in Deutschland durch anwendungs- und lösungsorientierte Forschung zu stärken. Es verfügt über die nötige Expertise, die fachgerechte Umsetzung der Förderrichtlinie innerhalb des EBA zu steuern.
Standorte und Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale)
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 9826-0
E-Mail: poststelle@eba.bund.de
Internet: www.eba.bund.de
Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung
beim Eisenbahn-Bundesamt
August-Bebel-Straße 10
D-01219 Dresden
Tel.: +49 351 47931-0
E-Mail: forschung@dzsf.bund.de
Internet: www.dzsf.bund.de
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