Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Projektförderung

Basiswissen Projektförderung

Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Förderbegriffe, die grundsätzlich für die Förderung mit Mitteln des Bundes gelten, und stellen den Antragsprozess dar.

Menschen arbeiten gemeinsam an einem Arbeitspapier

Antragsberechtigte

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die im Rahmen von Einzel- oder Verbundvorhaben anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen und während der Projektlaufzeit über eine rechtsfähige Vertretung in Deutschland verfügen. Die Antragstellung durch Start Ups und nicht-bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Vorausgesetzt werden die Befähigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung und die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse der mit der Durchführung des Vorhabens betrauten Personen.

Art der Förderung

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Z-SGV und den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung eine Zuwendung im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gewährt wird eine auf einen Höchstbetrag begrenzte Anteilsfinanzierung, deren Förderquote abhängig von der Größe des beantragenden Unternehmens und der gewählten Förderlinie bis zu 70%, für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten betragen kann.

Antragstellung

Die Bewilligungsbehörde für die Förderrichtlinie Z-SGV, und somit zuständig für die Antrags- und Verwendungsprüfung, ist das Eisenbahn-Bundesamt Bonn. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Hierbei wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Bei positiver Begutachtung wird der Antragsteller zur formalen Antragstellung aufgefordert. Der Vorhabenbeginn sollte spätestens 6 Monate nach Vorlage der Skizze erfolgen können. Skizzen sowie spätere Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind ausschließlich über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes easy-online einzureichen. Die Nutzung des Portals erfordert keine Vorkenntnisse.

Ablaufschema der Antragstellung:

Ablaufschema der Antragstellung

Antrag auf Ausgabenbasis (AZA):

Anträge auf Ausgabenbasis stellen die Antragsteller, deren Gesamtausgaben als Institution überwiegend über Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert werden, wenn die Antragstellung für den nicht-wirtschaftlichen Bereich der Einrichtung erfolgt. Zu diesen Institutionen zählen z. B. Hochschulen, die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft e.V. sowie Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.

Antrag auf Kostenbasis (AZK):

Zuwendungen zur Abrechnung von Kosten können gewerblichen Unternehmen, der Fraunhofer-Gesellschaft und den Helmholtz-Einrichtungen gewährt werden.

Projektskizze

Projektskizzen können jederzeit nach Inkrafttreten dieser Richtlinie eingereicht werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze resultiert kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Die Projektskizze ist so zu gestalten, dass sie selbsterklärend ist und eine Beurteilung ohne weiterführende Recherchen zulässt. Sie darf einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten und ist wie folgt zu gliedern: Vorlage Projektskizze

Bewertungsgrundlage für die inhaltliche Prüfung sind insbesondere der Beitrag zu den in der Förderrichtlinie Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr beschriebenen Zielen und der Innovationsgehalt des Vorhabens. Die Expertise des Fördernehmers und der Gesamteindruck der Projektskizze werden ebenso bewertet. Das Ergebnis der inhaltlichen Prüfung der Projektskizze wird dem Vorhabenträger schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer positiven Einschätzung wird der Vorhabenträger aufgefordert, einen formalen Förderantrag vorzulegen.

Projektantrag

Förderanträge können nur nach Aufforderung mit einer Frist von zwei Monaten eingereicht werden. In dem formalen Förderantrag sind der Finanzierungsplan bzw. die Vorkalkulation detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung zu erläutern. Darüber hinaus sind die Vorhabenziele sowie insbesondere der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter darzustellen und die Finanzplanung zu präzisieren, in Jahresscheiben aufzuschlüsseln sowie bei Verbundvorhaben auf die Vorhabenpartner zuzuschneiden. Wichtig ist, inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen aus der Begutachtung der Projektskizze in den Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Die Prüfung des formalen Förderantrags umfasst eine Plausibilitätsprüfung des Finanzierungsplans, eine detaillierte Prüfung der Vorhabenplanung, der Beiträge zu den in dieser Richtlinie beschriebenen Zielen und eine Prüfung auf zuwendungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Bei Verbundvorhaben wird zudem die Struktur der Zusammenarbeit im Verbund geprüft. Das Ergebnis der Antragsprüfung wird schriftlich in einem Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

Verbundvorhaben

Im Rahmen der Förderrichtlinie Z-SGV werden Verbundprojekte, in denen Unternehmen miteinander und/oder mit wissenschaftlichen Einrichtungen projektbezogen zusammenarbeiten, als ein wesentliches Instrument der Projektförderung gesehen, in denen Unternehmen miteinander und/oder mit wissenschaftlichen Einrichtungen projektbezogen zusammenarbeiten, um Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen. Die projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer Verbundpartner regeln diese in einer Kooperationsvereinbarung. Es wird ein Projektleiter benannt, der für das Verbundvorhaben eine Projektskizze einreicht. Bei positiver Bescheidung stellt dann jedoch jeder Verbundpartner für sein Teilprojekt einen eigenen Förderantrag. Die Zusammenarbeit in einem Verbundprojekt kann sich positiv auf die Förderquote auswirken. Beachten Sie dazu §4 der Förderrichtlinie.

Projektabwicklung und Berichtspflichten

Der Projektfortschritt ist quartalsweise über fachliche Zwischenberichte zu dokumentieren. Darüber hinaus ist jährlich der Nachweis der Mittelverwendung zu erbringen. Nach Beendigung des Vorhabens ist ein Abschlussbericht vorzulegen, der neben einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis der Mittelverwendung die Verwertung der Forschungsergebnisse darlegen muss. Zur Abwicklung der Zuwendung und Erfüllung der Berichtspflichten nutzen die Zuwendungsempfänger den Internet-Dienst profi-Online. Er soll die Abwicklung der formgebundenen Vorgänge (z.B. Zahlungsanforderungen) der Vorhaben zu erleichtern. Die Internet-Adresse lautet https://foerderportal.bund.de/profionline. Auch die Nutzung dieses Portals erfordert keine Vorkenntnisse.

Bitte beachten Sie auch die FAQ.