Thema: Projektförderung
Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ im Überblick
Der Bund gewährt Zuwendungen für die Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien. Gefördert wird ein breites Spektrum sektorspezifischer Innovationen im Schienengüterverkehr.
Das können innovative Produkte und Komponenten sowie mit den konkreten Vorhaben verbundene Technologieanpassungen sein, in den Bereichen:
- Digitalisierung
- Automatisierung
- Fahrzeugtechnik
Ferner umfasst die Förderung ebenfalls Organisations- und Prozessinnovationen. Innovationen, die eine Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur betreffen oder die eine verbesserte Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten ermöglichen, sind ebenso förderfähig.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die zu fördernde Innovation das Potenzial aufweist, die Wirtschaftlichkeit, die Leistungsfähigkeit, die Flexibilität oder die Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Die Förderung umfasst dabei verschiedene Entwicklungsstadien - von der Erprobung innovativer Technologien bis zur Markteinführung. Nähere Erläuterungen enthalten die Förderlinie 1 und Förderlinie 2.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die im Rahmen von Einzel- oder Verbundvorhaben anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen.
Die Förderrichtlinie startet am 20. Mai. Im Jahr 2020 beträgt die Höhe der Fördersumme zunächst 30 Mio. Euro. Projektskizzen können während der Laufzeit der Förderrichtlinie jederzeit eingereicht werden. Die Förderperiode endet am 31. Dezember 2024.
In der Richtlinie Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) sind alle Regelungen zur Umsetzung des Förderprogramms detailliert dargelegt.
Weiterführende Informationen lesen Sie auch hier und in den FAQ.
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