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Dem Schienengüterverkehr kommt in Deutschland für das Erreichen der nationalen wie europäischen Klimaschutzziele und den Ausbau der Logistikfähigkeit der Wirtschaft eine große Bedeutung zu. Zur nachhaltigen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Steigerung der Produktivität und der Dienstleistungsqualität hat das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI mit Branchenvertretern den Masterplan Schienengüterverkehr entwickelt und 2017 veröffentlicht.
Ein wichtiger Bestandteil ist das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Förderung von Innovationen. Leitgedanke des Förderprogramms ist es, den Investitionsstau im Schienengüterverkehr zu beheben und Innovationen, die die Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland verbessern, zur raschen Markteinführung zu verhelfen. Einer alleinigen Modernisierung durch die Unternehmen stehen derzeit steigende Kosten, Wettbewerbsnachteile des Schienenverkehrs und zu geringe Margen entgegen. Der Bund wird die Branche, die ihrerseits einen Eigenbeitrag von mindestens 50% zugesagt hat, daher mit dem Förderprogramm in gleichem Umfang finanziell unterstützen.
Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, durch die Erprobung und zeitnahe Markteinführung innovativer Technologien den Güterverkehr auf der Schiene zu stärken und den Marktanteil der Schiene am Güterverkehr in Deutschland zu steigern. Der Technologie-Reifegrad (Technical Readiness Level TRL) dient hierbei als Vorbild zur Einordnung in die entsprechenden Förderlinien. Die innovativen Technologien sollten sich im TRL 4- 8 für die Förderlinie 1 und im TRL 8- 9 für die Förderlinie 2 befinden.
Weiterführende Informationen zur Projektförderung finden Sie hier.
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Pressemitteilung 01/2023 des DZSF vom 13.03.2023
BMDV passt Anforderungen innerhalb des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ (Z-SGV) an